AGB
HGB /AGB
Haftungsbedingungen gem. HGB 451 g
Wichtige Informationen zur Haftung des Umzugsfirmeneinschließlich Haftungsvereinbarung und Transportversicherunggem. §451g HGB
Anwendungsbereiche
Der Frachtführer (im folgenden Umzugsfirma genannt) haftetnach Umzugsvertragund Handelsgesetzbuch (HGB). Fürdie Beförderungvon Umzugsgütermitdem Bestimmungsort außerhalb Deutschlandsfindendie gleichen Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn verschiedenartige Beförderungsmittelzum Einsatz kommen.
Haftungsgrundsätze
Der Umzugsunternehmenhaftet für Schaden derdurch Verlustoder Beschädigungdes Umzugsgutes vonder Übernahme Beförderungbiszur Ablieferung oderdurch Überschreitungentsteht. (Obhuthaltung).
Haftungsausschluß
Der Umzugsunternehmenist vonder Haftung befreit, soweit Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfristauf Umständen beruht, die der Umzugsfirma auchbei großer Sorgfalt nichtvermeiden, undderen Folgen er nichtvermeidenkonnte s.g.(unabwendbares Ereignis).
Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Umzugsfirma wegen Verlust oder Beschädigung istauf einen Betrag von 620,00 € je Kubikmeter Laderaum der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird - beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist Haftung des Möbelspediteurs auf dendreifachen Betragder Frachtbegrenzt. Haftetder Umzugspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung Umzugeszusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlustoder Beschädigung Umzugsgutesoder durch Überschreitung Lieferfrist entstehen, undhandelt essich um andere Schäden als Sach,- und Personenschäden, soist indiesem Falldie Haftung auf das dreifache des Betrages begrenzt, derbei Verlust des Gutes zuzahlen wäre.
Besondere Haftungsausschlußgründe
Umzugsfirma istvon der Haftung befreit, soweitder Verlust oder die Beschädigung auf eine derfolgenden Gefahrenzurückzuführen ist:
" Beförderungvon Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden, Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender, Behandeln, Verladenoder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender. Beförderung vonnicht vom Umzugsfirma verpacktem Gut in Behältern, Verladen oder Entladen von Umzugsgut dessen Größe oder Gewichtden Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofernder Möbelspediteur den Absender aufdie Gefahr einer Beschädigung vorherhingewiesen hat und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat, Beförderung lebender Tiereoder Pflanzen, Natürliche odermangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, dem zufolge es besonders leicht Schäden, insbesonderedurch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet, Ist ein Schadeneingetreten, der nach Umständen des Falles aus einer der bezeichneten Gefahren entstehen konnte, sowird vermutet, daßder Schaden ausdieser Gefahr entstanden ist, Umzugsfirma kann sich auf die besonderen Haftungsausschlußgründe nur berufen, wenn er alleihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffenund besondere Weisungen beachtet hat. Hat der Umzugsfirma Schadenersatz wegen Verlustzu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeitder Übernahme zu ersetzen Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschiedzwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunktder Übernahme des Guteszur Beförderung an Der Wertdes Umzugsgutesbestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis zusätzlich sind die Kosten der Schadensregulierungzuersetzen.
Außervertragliche Ansprüche
Die Haftungsbedingungen und Haftungsbegrenzungengeltenauch für einen außervertraglichen Anspruchdes Absenders oder Empfängers gegenden Umzugsfirma wegen Verlustoder Beschädigung Umzugsgutes oderwegen Überschreitung Lieferfrist.
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen geltennicht, wennder Schaden auf eine Handlung oder Unterlassungzurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, daßein Schaden wahrscheinlich eintretenwerde, begangen hat
Haftung der Leute
Werden Schadenersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigungdes Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Umzugsfirma erhoben, so kann sichauch jener auf die Haftungsbefreiungen und -bedingungen berufen das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelthat.
Ausführender Möbeltransporter
Wird der Umzug ganzoder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Umzugsfirma) so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlustoder Beschädigung des Gutes oderdurch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, ingleicher Weisewie der Umzugsfirma. Derausführende Umzugsfirma kann alle Einwendungen geltend machen, diedem Umzugsunternehmen aus dem Frachtvertrag zustehen. Werden Leute des ausführenden Umzugsunternehmenin Anspruch genommen so gelten für diese die Bestimmungen überdie Haftung der Leute.
Haftungsvereinbarung
Der Umzugsfirmaweist den Absender daraufhin mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgeltseine weitergehende als die gesetzliche Haftung zuvereinbaren.
Transportversicherung
Der Umzugsunternehmer weistden Absender auf die Möglichkeit hin, das Gutgegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zuversichern.
Schadensanzeige
Umdas Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendeszu beachten: Untersuchen sie das Gutbei Ablieferung aufäußerlich erkennbare Beschädigung oder Verluste halten sie diese aufEmpfangsbestätigung bzw. einem Schadensprotokoll spezifiziert fest oderzeigen Sie diese dem Umzugsunternehmen spätestensam Tagnach der Ablieferung an. Äußerlichnicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssendem Umzugsfirma innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensersatzanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüchewegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wennder Empfänger dem Umzugspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Ablieferunganzeigt. Wird die Anzeige nach der Ablieferung erstattet, muß sie um den Anspruchsverlust zu verhindern - in jedenFall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen,Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfeeinertelekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristengenügt die rechtzeitige Absendung. Gefährliches Umzugsgut Zählt zudem Umzugsgut gefährliches Gut (z.b. Benzin oder Öle) ist der Absender verpflichtet dem Möbelspediteurrechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gutausgeht (z.b. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.).
Allgemeine Geschäftbedingungen
Beauftragen einesweiteren Frachtführers
Der Umzugspediteur kanneinen weiteren Frachtführer zur Durchführungdes Umzugs heranziehen.
Zusätzliche Leistungen
Der Umzugspediteur führt unter Wahrungdes Interessesdes Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung desvereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlensind besondere, bei Vertragsabschluß nichtvorhersehbare Leistungenund Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang nach Vertragsabschluß durchden Auftraggeber erweitert wird.
Trinkgelder
Trinkgelder sind mitder Rechnung des Möbelspediteursnicht verrechenbar.
Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absendergegenübereiner Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugsvergütung hat, weißt er diese Stelle an, dievereinbarte und baldige Umzugskostenvergütung abzüglichgeleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderungdirekt an den Möbelspediteurauszuzahlen.
Sicherung besonderstransportempfindlicher Güter
Der Absenderistverpflichtet bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.b. Waschmaschinen, Plattenspielern, HiFi Geräten und EDV-Anlagen fachgerechtfür den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung derfachgerechten Sicherung istder Umzugspediteur nicht verpflichtet.
Handwerkervermittlung
Bei Leistung zusätzlichverpflichteter Handwerkerhaftet der Umzugspediteurnur für die sorgfältige Auswahl.
Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leutedes Umzugspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel undsonstigen Installationsarbeitenberechtigt.
Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Umzugspediteurs isteine Aufrechnungnurmitfälligen Gegenansprüchenzulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Abtretung
Der Umzugspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, dieihmaus dem von ihmabzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechteanden Ersatzberechtigtenabzutreten.
Mißverständnisse
Die Gefahrdes Mißverständnisses anderer alsschriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungendes Absenders und solche an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Leute des Umzugspediteurs, hatder Letztere nicht zuverantworten.
Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholungdes Umzugsgutes ist der Absenderverpflichtet, nachzuprüfen, daß kein Gegenstandoder Einrichtung irrtümlich mitgenommen oderstehengelassenwird.
Fälligkeit desvereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetragist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransportenvor Beginn der Verladungfällig und in bar oder gleichwertigem Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen inausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommtder Absender seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, istder Umzugspediteurberechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
Lagervertrag
Im Falle der Lagerunggeltendie Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diesewerden auf Verlangendes Absenders zur Verfügunggestellt.
Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeitenmit Vollkaufleuten auf Grunddieses Vertrages undüber Anspruchnahme ausanderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirksich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteursbefindet, ausschließlichzuständig. Für Rechtsstreitigkeitenmitanderen Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, daß Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Vereinbarung deutschen Rechts
Es giltdeutsches Recht.